Gewissenskonflikt

1. April 2014
anke-ernst_index-kunstmagazin-düsseldorf

Aufgebrachte Reaktionen auf konkrete Wahrheiten sind meist nur einen Steinwurf von diesen entfernt. Der meist auch – schmerzhaft für den Getroffenen – erfolgt. Deshalb sagt man nicht: „Ich kann mit dieser Installation nichts anfangen.“ Sondern, mit kunstbetrieblichem Überlebenswillen: „Eine sehr dichte, herausfordernde Arbeit.“

Auf den Zug der überhandnehmenden Thematisierung des Ersten Weltkrieges, an dessen Beginn dieses Jahr zum 100. Mal erinnert wird, springe ich auf und fahre weiter, bis nach dem Zweiten. An der Haltestelle Nachkriegszeit ist es immer noch gesellschaftspolitisch verwerflich, wenn man bei Gemetzeln nicht mitmachen möchte. Aber aus der Vergangenheit lässt sich bekanntlich lernen, auch ressortübergreifend: Aus den geradezu fantastischen Verhören, denen sich Kriegsdienstverweigerer unterziehen mussten, lassen sich hervorragend Regeln für Gespräche über Kunst ableiten. Denn weder „Kunst“ noch „Gewissen“ sind beweisbar.

„Sie werden von Menschenfressern verfolgt. Sie laufen und kommen an eine Mauer, die Sie nicht überwinden können. Daneben liegt ein Gewehr. Was tun Sie?“ „Ich nehme eine Leiter und klettere schnell über die Mauer. Dann ziehe ich sie hoch, damit die Menschenfresser mir nicht folgen können.“ „Und woher haben Sie die Leiter?“ „Die lag direkt neben dem Gewehr.“ Dieser Verweigerer hatte keine Chance und erhielt den Befehl: „Das Gewehr über!“ Regel #1: Theorien über einen undefinierbaren Gegenstand lassen sich ins Unendliche erweitern. Sie weisen jedoch Grenzen auf, und zwar diejenigen, die hierarchisch höher Gestellte festlegen.

„Sie befinden sich in einem Bunker mit 30 Frauen und Kindern. Der Feind wirft eine Granate hinein. Werfen Sie sie wieder heraus, sodass der Feind stirbt, oder bleiben Sie passiv?“ Die zweckdienlichste Antwort wäre: „Ich werfe mich darüber, damit es nur mich trifft.“ Regel #2: Innerhalb theoretischer Überlegungen kann sich die persönliche Aufopferung für einen höheren Zweck lohnen – auch wenn die Antwort auf eine Frage „nichts“ lauten muss, wie in folgendem Beispiel: „Zwei betrunkene Soldaten sind dabei, Ihrer Mutter Gewalt anzutun. Im Handgemenge fällt eine Pistole vor Ihre Füße. Was tun Sie?“

Man kann einen Gewissenskonflikt genauso wenig rechtskräftig präzisieren, wie den zeitgenössischen Kunstbegriff definieren. Allerdings ist Ersterer ungleich heikler zu erörtern, weil es dabei um das nackte Überleben geht.

Sicher teilen:
0 Kommentare

Bitte lies die Datenschutzbestimmungen, um mehr über den Umgang mit deinen Daten zu erfahren.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner